Gebäude-Energiepass/Energieausweis
Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt wurden, ist Interessenten ab dem 01. Juli 2008 ein Energieausweis vorzulegen. Ein halbes Jahr später, ab dem 01. Januar 2009 gilt das auch für alle übrigen Wohngebäude.
Ab dem 01. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- bzw. Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. Ab dann müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden.
Wie wird der Energiebedarf im Energieausweis berechnet?
Für Neubauten sowie bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten in deren Verlauf eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, müssen Energieausweise auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden. Für Bestandsgebäude - Wohn- wie Nichtwohngebäude - können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden.
Diesen verbrauchsorientierten Energieausweis können sie im Internet schon für 19,- € erhalten und er hat für Ihre Immobilie etwa die Aussagekraft wie der Benzinverbrauchs-Vergleich zwischen einem Mercedes zu einem Trabbant.
Für beide Verfahren werden Berechnungsvorschriften durch die EnE V geregelt. Zusätzliche Regeln zur Vereinfachung der Datenaufnahme und der Berechnung werden in den Bekanntmachungen zur EnE V veröffentlicht.
Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Hier sollen nur Bedarfsausweise zulässig sein, es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.
Zudem sieht die Verordnung vor, dass in der Zeit zwischen dem Kabinettsbeschluss zur EnE V vom 25.04 2007 und dem 01.10.2008 für alle Gebäude Wahlfreiheit zwischen verbrauchsbasierten und bedarfsbasierten Energieausweisen besteht.
Energieausweise werden in der Regel für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Gebäudeteile oder Wohnungen erstellt. Ausnahmen gibt es nur für Wohngebäude, bei denen ein nicht unerheblicher Teil nicht für Wohnzwecke oder wohnähnliche Zwecke genutzt wird. In diesen Fällen ist je ein Energieausweis für den Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil zu erstellen.
Eine der wichtigsten Fragen unserer Zeit:
Wo heizen Sie hin?
Was kostet das Heizen?
1 kwh ( 1 Kilowatt-Stunde) kostet derzeit ungefähr 0,07 € das ist :
2 1/2 Minuten duschen

So sehen Energieströme bei einem normalen Haus aus :

Quelle: Envisys Energieberater-Software
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