Energieeinsparmaßnahmen
Aus der Analyse der einzelnen Bauteile sowie der Heizungs- und Warmwasseranlage werden Energiesparmaßnahmen abgeleitet und deren Wirtschaftlichkeit berechnet.
Schwerpunkt ist die Erarbeitung einer baulich und anlagentechnisch optimalen und wirtschaftlichen Lösung für das Objekt, wobei neben der Einhaltung von Normen und Richtlinien, die Umsetzbarkeit, der zu erwartende Energieverbrauch und die damit verbundenen CO2-Emissionen bewertet werden sollen.
Die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit einer Variante sollte allerdings nicht allein den Ausschlag für eine Entscheidung für oder gegen eine Maßnahme geben. Vielmehr sollen auch andere, hier nicht näher untersuchte (weil nicht quantifizierbar und nur subjektiv zu beurteilen) Kriterien eine Rolle spielen. Genannt seien hierbei Aspekte des höheren Komforts (z.B. Raumklima), der Wertsteigerung, der Ästhetik und des sozialen Umfeldes.
Gemäß den Vorgaben des BAFA machen wir immer 4 verschiedene Vorschläge.
- Verbesserung der Gebäudehülle.
- Verbesserung der Anlagentechnik
- Verbesserung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik
- wie 3 zusätzlich Solaranlage
Wir sagen Ihnen zB. genau wie verschiedene Dämmsysteme und Dämmdicken sich auf die Kosten und die Amortisation auswirken.
Wie wichtig eine Ausführungsüberwachung ist, soll ihnen nachfolgende Beschreibung einer Außendämmung beschreiben.
Falsche Montage, falsche Dämmstärken bedeuten unter anderem keine Fördermöglichkeiten, weil Vorgaben der KfW oder sonstigen Institutionen nicht eingehalten wurden und Baumängel wie Schimmel, Feuchte, unangenehmes Raumklima, Schäden an Mauerwerk und Fenstern.
Außendämmung, Wärmedämmverbundsystem
Wärmedämmverbund-System (auch WDVS o. Thermohaut genannt): Die erste Schicht eines Verbundsystems bildet der Wärmedämmstoff. Er wird auf dem Außenmauerwerk oder auf den Außenputz, dessen Zustand und Tragfähigkeit überprüft werden muss, verklebt und ggf. mit Dübeln zusätzlich verankert. Darüber wird ein Armierungsputz aufgezogen und Glasfasergewebe eingelegt. Als Endbeschichtung wird Fassadenputz aufgebracht. Der Dämmstoff kann aus Hartschaum, Holzweichfaserplatten oder Mineralfaserplatten bestehen. Er muss den Anforderungen der Wärmeleitfähigkeit, Verhalten gegen Feuchtigkeit, Druck- und Zugfestigkeit sowie dem Brandverhalten genügen.
Es sollten nur bauaufsichtlich zugelassene WDV-Systeme mit aufeinander abgestimmten Materialien zur Anwendung kommen. Eine sorgfältige Ausführung ist unerlässlich und sollte von Fachbetrieben vorgenommen werden. Kostenansatz ohne Gerüstarbeiten und ggf. erforderlich Vorarbeiten am Untergrund (z.B. Abschlagen von losem Altputz).
HO AI § 15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten.
- Das Leistungsbild Objektplanung umfasst die Leistungen der Auftragnehmer für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, raumbildende Ausbauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen.
- Die Grundleistungen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsgruppen 1 bis 9 zusammengefasst. Sie sind in der Tabelle für Gebäude und raumbildende Ausbauten in Vomhundertsätzen der Honorare des §16 und für Freianlagen in Vomhundertsätzen der Honorare des § 17 bewertet, und unter Kosten in der Infoleiste aufgeführt.
Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:
1. Grundlagenermittlung |
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Grundleistungen |
Besondere Leistungen |
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2. VorplanungProjekt und Planungsvorbereitung |
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Grundleistungen |
Besondere Leistungen |
| Analyse der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen
(Randbedingungen. Zielkonflikte) Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs. (Programmziele) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben. Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen {z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen sowie der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit. Bei Freianlagen: Erfassen, Bewerten und Erläutern der Ökosystemaren Strukturen und Zusammenhänge, zum Beispiel Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierweit sowie Darstellen der räumlichen und gestalterischen Konzeption mit erläuternden Angaben, insbesondere zur Geländegestaltung, Biotopverbesserung und -Vernetzung, vorhandenen Vegetation, Neupflanzung, Flächenverteilung der Grün-, Verkehrs-, Wasser-, Spiel- und Sportflächen; ferner Klären der Randgestaltung und der Anbindung an die Umgebung Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse. |
Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten
nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen
Ergänzen der
Vorplanungsunterlagen aufgrund besonderer Anforderungen. Aufstellen eines Finanzierungsplanes Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse Mitwirken bei der Kreditbeschaffung Durchführen der Voranfrage. (Bauanfrage) Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken, wie zum Beispiel Perspektiven, Muster, Modelle Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes Ergänzen der Vorplanungsunterlagen hinsichtlich besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligten. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben. |
3. EntwurfsplanungSystem- und Integrationsplanung |
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Grundleistungen |
Besondere Leistungen |
| Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise
Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter
Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer,
funktionaler, technischer, bauphysikalischer,
Analyse der
Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung
(Optimierung)
Wirtschaftlichkeitsberechnung Kostenberechnung durch Aufstellen von
Mengengerüsten oder Bauelementkatalog Ausarbeiten besonderer
wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich
rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien)
und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum
vollständigen Entwurf Integrieren der Leistungen anderer an
der Planung fachlich Beteiligter Objektbeschreibung mit
Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach
Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens; bei Freianlagen im Maßstab 1 : 500 bis 1 : 100, insbesondere mit Angaben zur Verbesserung der Biotopfunktion, zu Vermeidungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie zur differenzierten Bepflanzung; bei raumbildenden Ausbauten: im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 20, insbesondere mit Einzelheiten der Wandabwicklungen, Färb-, Licht- und Materialgestaltung), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen. Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen. |
Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung. (Optimierung) Wirtschaftlichkeitsberechnung Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsten oder Bauelementkatalog Ausarbeiten besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben. |
4. Genehmigungsplanung |
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Grundleistungen |
Besondere Leistungen |
| Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden. Einreichen dieser Unterlagen Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter Bei Freianlagen und raumbildenden Ausbauten: Prüfen auf notwendige Genehmigungen, Einholen von Zustimmungen und Genehmigungen. | Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung Erarbeiten von Unterlagen für besondere Prüfverfahren Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnliches, Ändern der Genehmigungsunterlagen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. |
5. Ausführungsplanung |
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Grundleistungen |
Besondere Leistungen |
| Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und
4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter
Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer,
funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher,
energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller
Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und
landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur
ausführungsreifen Lösung Zeichnerische Darstellung
des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen
Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige
Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im
Maßstab 1:50 bis 1:1, bei Freianlagen je nach Art des
Bauvorhabens im Maßstab 1:200 bis 1:50, insbesondere
Bepflanzungspläne, mit den erforderlichen textlichen
Ausführungen. Bei raumbildenden Ausbauten: Detaillierte
Darstellung der Räume und Raumfolgen im Maßstab 1 :
25 bis 1 : 1, mit den erforderlichen textlichen Ausführungen;
Materialbestimmung, Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung, Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung. |
Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als
Baubuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm*). Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Raumbuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm*). Prüfen der vorn bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung*). Erarbeiten von Detailmodellen. Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentspläne von Maschinenlieferanten), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind. |
6. Vorbereitung der Vergabe |
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Grundleistungen |
Besondere Leistungen |
| Ermitteln und
Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen
von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge
anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen. |
7. Mitwirkung bei der Vergabe |
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Grundleistungen |
Besondere Leistungen |
| Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für
alle Leistungsbereiche. Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten. Abstimmen und Zusammensteilen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken. Verhandlung mit Bietern. Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote. Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung. Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Baubuch/Raumbuch*). Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche. Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel*) Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen. Mitwirken bei der Auftragserteilung. |
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung) |
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Grundleistungen |
Besondere Leistungen |
| Überwachen der Ausführung des Objekts
auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung,
den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen
sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den
einschlägigen Vorschriften. Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs.1 Nr, 1 und 2 auf Übereinstimmung mit denn Standsicherheitsnachweis Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen. Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm) Führen eines Bautagebuches Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen. Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln. Rechnungsprüfung, Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht. Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran. Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle. Auflisten der Gewährleistungsfristen Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag. |
Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der Leistungsphase 8 hinausgeht Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag. |
9. Objektbetreuung und Dokumentation |
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Grundleistungen |
Besondere Leistungen |
| Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber Unternehmen. Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts. | Erstellen von Bestandsplänen, Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen, Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen, Objektbeobachtung, Objektverwaltung, Baubegehungen nach Übergabe, Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen, Aufbereiten des Zahlenmaterials für eine Objektdatei, Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten, Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse. |
3) Wird das Überwachen der Herstellung des Objekts hinsichtlich der Einzelheiten der Gestaltung an einen Auftragnehmer in Auftrag gegeben, dem Grundleistungen nach den Leistungsphasen 1 bis 7, jedoch nicht nach der Leistungsphase 8, übertragen wurden, so kann für diese Leistung ein besonderes Honorar schriftlich vereinbart werden.
(4) Bei Umbauten und Modernisierungen im Sinne des §_3 Nr.5 und 6 können neben den in Absatz 2 erwähnten besonderen Leistungen insbesondere die nachstehenden besonderen Leistungen vereinbart werden:
- Maßliches, technisches und verformungsgerechtes Aufmaß Schadenskartierung
- Ermitteln von Schadensursachen
- Planen und Überwachen von Maßnahmen zum Schutz von vorhandener Substanz
- Organisation von Betreuungsmaßnahmen für Nutzer und andere Planungsbetroffene
- Mitwirken an Betreuungsmaßnahmen für Nutzer und andere Planungsbetroffene
- Wirkungskontrollen von Planungsansatz und Maßnahmen im Hinblick auf die Nutzer, zum Beispiel durch Befragen