Vor-Ort-Energieberatung

Sie möchten ein bestehendes Gebäude energietechnisch sanieren?

Mit unserer

Vor-Ort-Energieberatung

analysieren wir den derzeitigen Energieverbrauch :

  • Ist der Verbrauch zu hoch ?
  • Wo ist Einsparpotential ?
  • Was kosten evtl. Maßnahmen?
  • Wer greift mir finanziell unter die Arme ? (Bund, Land, Kreis, Stadt, Gemeinde)
  • Wann ist die Investition amortisiert?
  • Was ist - auch in finanzieller Hinsicht - sinnvoll, was nicht ?

Darauf und auf andere Fragen von Ihnen haben wir Antworten !

Als vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zertifizierter Berater bin ich herstellerunabhängig und nicht über Rabattsysteme oder Prämiensysteme bestimmter Firmen beeinflussbar.

Wir bewerten für Sie in Ihrem Interesse objektiv Notwendigkeiten von energietechnischen Maßnahmen.

Im Rahmen der von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderten Vor-Ort-Beratung (175,00 € für Ein- und Zweifamilienhäuser bis Baujahr 1.1.1984, 250,00 € für Mehrfamilienhäuser) erstellen wir zunächst ein Ist-Gebäude-Profil mit den erkannten Schwachstellen und empfehlen Ihnen ganz gezielte Energie-Sparmaßnahmen für Ihr Gebäude oder Ihre Wohnung. Wir differenzieren die Maßnahmen nach Kosten und Energieeinsparpotential und stellen verschiedene Empfehlungspakete zusammen, z.B.

  1. Sanierung Gebäudehülle
  2. Sanierung Anlagentechnik
  3. Sanierung Gebäudehülle und Anlagentechnik
  4. wie 3 zusätzlich Solaranlage

Der Vor-Ort-Beratungsbericht enthält nach BAFA Vorgaben:

Mindestanforderungen an eine Vor-Ort-Beratung

Daten zum Ist-Zustand von Gebäude und Heizung
  • Der Beratungsbericht soll so abgefasst werden, dass der Beratungsempfänger, der in der Regel Laie ist, die Feststellungen und Empfehlungen ohne weiteres verstehen kann.
  • Er soll zudem mit einer fotografischen Darstellung aller Gebäudeaußenflächen sowie einer textlichen Beschreibung des Gebäudes und seiner baulichen und anlagentechnischen Besonderheiten beginnen.

Bei der Darstellung und Auswertung des energietechnischen Ist-Zustandes mit Auflistung der wesentlichen Schwachstellen sind mindestens die folgenden gebäude- und heiztechnischen Daten zu berücksichtigen und in den Bericht aufzunehmen:

1. Gebäude

  • 1.1. Grunddaten
  • - Lage, Bauweise, Baujahr, Nutzung
  • - Zahl der Wohneinheiten und Bewohner
  • - beheizbare Wohnflächen, insbesondere auch im Keller- und Dachbereich
  • - wesentliche wärmetechnische Investitionen, die bisher getätigt wurden
  • 1.2. Wärmeschutztechnische Einstufung der wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Gebäudehülle)

Hierfür sind nach anerkannten Regeln der Technik oder in Anlehnung an die Berechnungsverfahren der jeweils geltenden energiesparrechtlichen Bestimmungen alle für mögliche Wärmeschutztechnische Verbesserungsmaßnahmen wesentlichen Daten, mindestens aber die Daten für folgende wärmeübertragende Bauteile zu berücksichtigen:

  • - Außenwandflächen
  • - Dachflächen
  • - Decken unter nicht ausgebauten Dachgeschosses
  • - Kellerdecken
  • - Fenster- und Türflächen
  • - Außenflächen beheizter Dach- und Kellerräume
  • - Innenwände zu nicht beheizten Gebäudebereichen
  • - offensichtliche Wärmebrücken (z. B. Balkonplatte, Rollladenkästen, Heizkörpernischen, Gebäudeecken)
  • offensichtliche Lüftungswärmeverluste (z. B. bei Fenster, Türen, Rollladenkästen, ausgebauten Dächern).

Diese Daten sind der Ermittlung des Heizwärmebedarfs - wobei auch solare und innere Energiegewinne sowie Lüftungswärmeverluste berücksichtigt werden sollen.

  • und einer differenzierten, auch auf Teilflächen der Gebäudehülle bezogenen Maßnahmenauswahl zugrunde zu legen.

1.3. Gebäudevolumen

Bei der Ermittlung des Lüftungswärmebedarfs ist das von den in Nummer 1.2. genannten Umfassungsflächen umschlossene Gebäudevolumen zu berücksichtigen.

2. Heizungsanlage

2.1. Grunddaten:

  • Typ, Baujahr
  • Nennleistung
  • Nutzungsgrad
  • Brennstoffart
  • Zustand der Heizungsanlage (Wärmeerzeuger, Abgasanlage, Verteilnetz, Wärmeabgabeeinrichtungen, Steuerung und Regelung, offensichtliche Schwachstellen)
  • Bisherige, neue anlagentechnische Investitionen

2.2. Heizkessel

Es sind alle für mögliche energietechnische Verbesserungsmaßnahmen wesentlichen Daten sowie jene Daten zu berücksichtigen, die im Schornsteinfegerprotokoll (1. BlmSchV) enthalten sind.

2.3. Energieverbrauch über mehrere Heizperioden (zur Mittelwertbildung)

2.4. Warmwasserversorgung

  • Art und Zustand der Warmwasserbereitung und des Systems
  • Größe des WW-Speichers
  • Offensichtliche Schwachstellen

2.5. Die Daten sind - soweit entsprechende Regelungen vorhanden sind - nach anerkannten Regeln der Technik oder in Anlehnung an die Berechnungsverfahren der jeweils geltenden energiesparrechtlichen Bestimmungen zu ermitteln.

II. Vorschläge für Energiesparmaßnahmen

Auf der Grundlage der nach Abschnitt l. ermittelten und ausgewerteten Daten muss der Beratungsbericht mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. Vorschläge zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle, zur Minderung der Lüftungswärmeverluste, zu Verbesserungen am Heizungssystem und der Warmwasserbereitung. Die Vorschläge sind als Einzelmaßnahmen sowie als sinnvolle Maßnahmenpakete darzustellen und zu bewerten. In begründeten Fällen sind Alternativen aufzuzeigen. In jedem Fall ist mindestens der Stand der Technik zu berücksichtigen.
  2. Kosten für die nach Nummer 1 vorgeschlagenen Maßnahmen nach - im Zeitpunkt der Beratung - marktüblichen Preisen und ggf. unter Berücksichtigung von Eigenleistungen.
  3. Der Einsatz erneuerbarer Energien ist objektbezogen zu bewerten.
  4. Es sind Wirtschaftlichkeitsberechnungsverfahren zu wählen, die dem Beratungsempfänger anschaulich die Wirtschaftlichkeit der Einzelmaßnahmen und der Maßnahmenpakete darlegen. Wird die Amortisationszeit dargestellt, sollte ein zusätzliches Verfahren gewählt werden, das einen besseren Wirtschaftlichkeitsvergleich zulässt (z.B.: Interner Zinsfuß, Annuitätenmethode). Die Darstellung muss es dem Beratungsempfänger erlauben, zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. bei veränderten Energiepreisen) die Wirtschaftlichkeit selbständig neu zu beurteilen.

III. Zusammenfassende Darstellungen

  1. Der Beratungsbericht muss eine Gegenüberstellung des Ist-Zustandes von Gebäude und Heizungsanlage mit dem Zustand enthalten, wie er sich nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen ergeben würde. Die Gegenüberstellung muss mindestens einschließen: Hinweise auf die jeweils zu erwartenden Energieeinspar-Effekte im Hinblick auf den sich verändernden Heizenergiebedarf (möglichst auch in graphischer Darstellung), Aussagen zur jeweils zu erwartenden Verminderung der Emissionsraten (vorrangig CO2und NOx - möglichst auch in graphischer Darstellung).
  2. 2.Der Beratungsbericht muss eine textliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse (Empfehlungen) in allgemein verständlicher Form enthalten, möglichst unter zusätzlicher Verwendung graphischer Darstellungen.

IV. Persönliches Beratungsgespräch (Abschlussgespräch)

Der Berater hat das Ergebnis der Vor-Ort-Beratung, insbesondere die aufgezeigten Maßnahmenvorschläge zur Energie- und Heizkostenersparnis einschließlich Hinweisen zu deren Umsetzungsmöglichkeiten, auf öffentliche Förderprogramme (ggf. Benennung von Ansprechpartnern) und unter Berücksichtigung spezieller Fragen des Beratungsempfängers, z. B. Erweite­rung des Maßnahmenkatalogs, soweit dies im Rahmen der Beratungsabwicklung möglich ist, dem Beratungsempfänger in einem persönlichen Beratungsgespräch zu erläutern.

In unserem Vor-Ort-Beratungsbericht zeigen wir Ihnen wie der Energietechnische Ist Zustand Ihres Gebäudes ist.

Einordung Ihrer Energiekennzahl

Quelle Envisys Energieberatersoftware

Wir machen Vorschläge über erneuerbare Energien wie Solar, Erdwärme, Pellets, Kraft Wärme Kopplung.usw. und zeigen Ihnen an einer Grafik wo noch Verluste an Ihrem Gebäude sind und wie mit unseren Vorschlägen Verbesserungen erreicht wurden.

End-Energieflüsse

Quelle Envisys energieberatersoftware

Die Vor-Ort-Energieberatung gilt als Nachweis im Sinne des KfW - CO² - Gebäudesanierungsprogramms. Der Nachweis ist für die Beantragung von Fördermitteln für Gebäudesanierungsmaßnahmen notwendig. Wir helfen Ihnen bei der Fördermittelsuche KfW, Investitionsbank, Umweltbank, BAFM (Bund, Land, Kreis, Gemeinde, Stadt).